Gesetze und Normen

Das sagt der Gesetzgeber

Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie sind behördlich festgelegt, sollen den Verkehr sichtbar regeln und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.

In Deutschland schreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO eine regelmäßige Überprüfung der Funktion der Verkehrszeichen bei Nacht vor:

  • VwV-StvO §45, Rn 57, 2. a) “Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen (…).”
  • Rn 58, b) “Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“

Die DIN 67520 definiert für Verkehrszeichen drei Klassen mit unterschiedlichen Mindestrückstrahlwerten. Diese Reflexionsklassen decken die verschiedenen Einsatzgebiete ab. Das “Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (M LV) bildet die Grundlage für die richtige Auswahl. Sie legt fest, welche Reflexionsklassen sich für dunkle Landstraßen oder für hell erleuchtete Innenstädte eignen. Dabei gilt die Maxime, dass die Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen sicher erkennen können.

So sieht’s in Europa aus

Andere Staaten der Europäischen Union haben das Sicherheitsproblem bei Verkehrszeichen bereits verantwortungsvoll gelöst. In Frankreich und Schweden gelten Mindestrückstrahlwerte für installierte Schilder. Die verantwortlichen Behörden sind verpflichtet, die Werte regelmäßig zu messen. Aus Vereinfachungsgründen eröffnet der Gesetzgeber in Frankreich den zuständigen Behörden auch die Möglichkeit, installierte Schilder turnusgemäß auszutauschen: Verkehrszeichen der Reflexionsklasse RA1 alle acht Jahre, alle anderen nach zwölf Jahren.