Schlecht erkennbare Schilder dürfen nicht überklebt oder übermalt werden! Heißt: Alte Schilder müssen vollständig ausgetauscht werden. Jetzt fragt ihr euch vielleicht, warum das so ist. Das RAL-Gütezeichen darf nur von einem qualifizierten Schilderwerk angebracht werden. Wird die Folie des Schildes stellenweise bzw. komplett erneuert, ist das Gütezeichen-Missbrauch und steht damit unter Strafe. Natürlich bestimmen Ausnahmen die Regel. Denn für Wegweiser gilt eine Sonderregelung. Pro Schild darf eine Fläche von maximal 1,5 m2 erneuert werden, aber nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtfläche ausmachen. Außerdem dürfen Wegweiser mit erneuerter Fläche nicht länger als sechs Jahre in Gebrauch sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Reflexionsklasse und die Bauart der neuen Folie identisch zu der des Basis-Schildes ist.